Schadensersatz bei verspätetem oder ausgefallenem Flug

Jeder der oft und viele die selten Reisen werden das kennen: Man sitzt am Flughafen fest, das Personal hinterm Schalter ist bemüht aber nicht hilfreich und die Laune ist im Keller. Verspätete Flüge, ausgefallene Flüge, überbuchte Flüge: Der Horror für Reisende!

Irgendwann gibt es dann die klare Aussage: Ja, der Flug wird nicht stattfinden und dann gibt es zur Entschädigung ein paar belegte Brote und ein paar Flaschen Mineralwasser. Ein 20€ Reisegutschein liegt neben den Stullen und die Servicekraft reicht beides mit einem angestrengten Lächeln herüber.

Aber wusstest du, dass du Anspruch auf bis zu 600€ Kompensation hast?

Die Gesetzeslage im Bezug auf dein Fluggastrecht

Wie das immer so ist bei juristischen Sachverhalten: Einfach ist das Ganze oft nicht und die meisten scheuen sich davor Zeit und Aufwand zu investieren um zu prüfen ob wirklich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

 

Tipp 1: Du brauchst dir keinen Aufwand zu machen, das machen andere für dich!

 

Mit der Verordnung 261/2004 hat die europäische Union vor einigen Jahren eine Regelung für sämtliche in Europa sesshaften Fluglinien bindend auferlegt, welche dazu verpflichtet Flugreisenden bei bestimmten Vorkomnissen eine adäquate Entschädigung auszahlen zu müssen. Das Fluggastrecht gilt für alle oben genannten Fälle, wie:

* Verspätung von Flügen
* Ausfall von Flügen
* Überbuchung von Flügen

 

Tipp 2: Das Gesetz gilt für alle Fluglinien, auch Billigflieger!

 

Auch wenn dein Flug von oder nach Island mit Icelandair, Play oder Easyjet ging hast du also grundsätzlich einen Anspruch auf Kompensation. Die Gesetzeslage ist übrigens auch sehr klar im Bezug darauf, wann ein Anspruch geltend gemacht werden kann und von wem. Ein Flug der von einem Flughafen innerhalb der EU startet oder auf einem Flughafen innerhalb der EU endet (insofern es sich hierbei um eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU handelt) unterliegt in jedem Fall den Richtlinen und berechtigt einen Schadensersatz einzufordern ist jeder!

 

Tipp 3: Die Verordnung gilt für fast alle Flüge in die und aus der EU!

 

Auch die EU ist hierbei ein dehnbarer Begriff: Auch wenn sie nicht offiziell Mitglieder in der EU sind, auch die Schweiz und Norwegen sind an diese Gesetzeslage gebunden und dasselbe gilt für andere europäische Länder wie Island!

 

Tipp 4: Auch für Flüge von und nach Island kannst du Schadensersatz bekommen!

 

Nun habe ich noch einen kleinen Tipp für dich: Die Brötchen und das Wasser kannst du trotzdem nehmen, denn es gehört zur Betreuung vor Ort und deine Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt. Diese können sich je nach Flug, Distanz und Verspätung zwischen 250€ und 600€ bewegen. Wer mehr als 3 Stunden warten muss hat immer Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 250€ bei Flügen unter 1500km Distanz, 400€ bei 1500 bis 3500km (Das ist ein üblicher Flug von Deutschland nach Island) und sogar 600€ wenn der Flug über eine Distanz von mehr als 3500km geht.

 

Tipp 5: Wer länger als 3 Stunden am Flughafen Keflavik fest sitzt hat Anspruch auf 400€ bis 600€ Kompensation!

 

Im folgenden Absatz will ich dir einen Dienstleister vorstellen, der diese Ansprüche für dich geltend macht und den gesamten lästigen Papierkram für dich erledigt…

Schadensersatz bei verspätetetem Flug

Wie kommst du nun also zu deiner Kompensation für einen verspäteten, überbuchten oder komplett ausgefallenen Flug? Jeder kann bei der Fluglinie offiziell danach fragen und ich kann dir auch sagen was dann meistens passiert: Nichts.
Die Fluglinen kennen die europäische Verordnung, aber sie vergessen das gerne. Dann geht eine lange Geschichte von verschlampten Briefen, langen Wartezeiten und unfreundlichen Telefonaten los und am Ende geben die Kunden entnervt auf. Das ist gängige Praxis und führt dazu das weniger als 2% Aller denen eine Kompensation zustünde eine bekommen, also 98% komplett leer ausgehen!

Ich bin ebenfalls kein Freund solcher langwierigen Kostenerstattungs-Marathons und habe sicher schon mehrere Hundert Euro liegen lassen, nur um nicht irgendwelche Formulare ausfüllen zu müssen die mir potentiell mein Geld einbringen. Das wissen diese Unternehmen und so arbeiten sie alle – Versicherungen, die Bahn und auch die Fluggesellschaften – mit dem selben Trick: Sie machen die Einforderung der Kompensation so aufwändig und nervenaufreibend, dass es einem den Stress einfach nicht wert ist.

Glücklicherweise haben ein paar findige Unternehmer diese Marktlücke für sich entdeckt und im Jahre 2012 das Unternehmen Flightright gestartet. Flightright spezialisiert sich auf genau diesen Fall und regelt den kompletten Papierkram für dich. Du füllst ein Formular auf deren Seite aus, in welchem du Angaben zum Flug und zur Verspätung machst und das war’s. Kein weiterer Aufwand für dich. Einzig im Fall einer gewonnenen Forderung, also nur dann wenn du tatsächlich Geld von der Airline erhältst behalten sie sich eine Servicegebühr von 25% ein. Wenn du kein Geld von der Fluggesellschaft erhältst, bleibt auch die Dienstleistung von Flightright vollkommen kostenlos für dich.

Du kannst Schadensersatz rückwirkend bis zu 3 Jahren geltend machen!

Ich habe den Dienst letztes Jahr zum ersten Mal genutzt und war vollkommen begeistert davon wie einfach und reibungslos der gesamte Prozess ablief. Bis auf die 5 Minuten zum Ausfüllen des Fragebogens hatte ich wirklich keinen weiteren Aufwand und konnte mich entspannt zurücklehnen!

Wenn du also innerhalb der letzten drei Jahre eine Verspätung, einen Ausfall oder eine Annulierung eines Fluges hattest, lasse hier kostenlos prüfen ob du dafür noch Geld bekommen kannst und behalte es natürlich auch für zukünftige Reisen im Hinterkopf!

 

Jetzt kostenfrei Antrag auf Schadensersatz bei Flightright prüfen lassen

 

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